Wie kaufe ich eine Immobilie in den USA – Teil 1

Teil eins unserer Serie über den Erwerb von Ferienimmobilien widmet sich den unterschiedlichen Eigentumsformen in den USA. 27.10.2016

 

Die USA sind nach wie vor ein beliebtes Fernreiseziel der Österreicher. Manche gehen auch einen Schritt weiter und erwerben eine Immobilie in den USA – sei es als Investitionsobjekt, als Feriendomizil oder beides. Im Regelfall gibt es in den USA keine Beschränkungen für den Grunderwerb durch Ausländer und so kann der Wunsch ein NYC Apartment oder Beach-Condo in Florida sein eigen zu nennen erfüllt werden.

Beach-Condo? Naturgemäß sieht sich der Kaufinteressent rasch mit ungewohnten Begriffen und Gepflogenheiten konfrontiert. Mit der entsprechenden Vorbereitung und Beratung ist das Projekt Immobilienkauf in den USA aber zumeist ohne größere Schwierigkeiten zu bewältigen.

Bei der Suche nach einem geeigneten Objekt gilt es zunächst die Unterschiede bei den Liegenschaftsarten im Auge zu behalten. Naheliegend ist natürlich der direkte Erwerb zB eines Einfamilienhaus. Dagegen wird bei einem sogenannten condominium, kurz „condo,“ eine Wohnung oder ein (Reihen-)Haus und ein Anteil an den allgemeinen Teilen einer Anlage erworben. In Ferienorten besteht oft auch die Möglichkeit in Zeiten der Nichtbenützung die Hausverwaltung mit der Vermietung der eigenen Wohneinheit an Urlaubsgäste zu betrauen.

Mehrparteienhäuser in Städten sind oft als cooperatives, kurz coops organisiert. Bei einem coop kauft man nicht die Liegenschaft selbst selbst sondern einen Anteil an der Trägergesellschaft, verbunden mit einer Nutzungsberechtigung an einer bestimmten Wohneinheit. Den Anteilseignern bzw. meist dem von ihnen ernannten Vorstand (board) obliegt die Verwaltung der gesamten Liegenschaft. Als Vorteil eines coops wird oftmals die kostengünstigere Verwaltung und die Selbstüberwachungsfunktion des boards ins Treffen geführt. Die Kehrseite dieser Medaille liegt in einem komplexeren und oft mühsam anmutenden Erwerbsvorgang. So wird zumeist eine detaillierte Darstellung der persönlichen Umstände und der Finanzlage verlangt und in einem persönlichen Interview die Eignung des Werbers abgeklopft, was vor allem ausländischen Kaufinteressenten oft befremdlich erscheint. In vielen coops ist außerdem die Vermietung der Wohnung untersagt und wird gleichzeitig eine Mindestbenützungsdauer gefordert was diese Form für ausländische Investoren meist uninteressant macht.

Ausnahmen bestätigen aber wie immer die Regel und es lohnt sich immer wieder das konkrete Objekt zu anzusehen, und sich nicht von Bezeichnungen abschrecken zu lassen.

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Mag. Christian Votava, LL.M., Solicitor, ist spezialisiert auf die Betreuung von intern. ‎Privatpersonen und Unternehmen.

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Bild: (c) Marlene Rahmann

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