Serie US-Immobilien: Das „Bewerbungsgespräch“

Mag. Christian Votava, LL.M., Solicitor, spezialisiert auf die Betreuung von intern. ‎Privatpersonen und Unternehmen, klärt regelmäßig Rechtsfragen in der Immobilienpresse.

Will man in den USA eine Wohnung kaufen, muss man dem „Board“ oft detaillierte Fragen beantworten.

Am US Markt sehen sich Europäer immer wieder mit der ungewohnten Situation konfrontiert in der Anbahnungsphase des Wohnungskaufes einem „board“ als Vertreter der Hauseigentümer sowohl schriftlich mit dem sogenannten „board package“, als auch in einem persönlichen Interview detailliert Auskunft und Nachweise über die eigene Einkommenssituation und finanzielle Lage geben zu müssen.

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Dieser Umstand sollte einem zumindest schon vor Erhalt der Unterlagen für das board package bewusst gemacht werden. Wer das grundsätzlich nicht möchte, kann dann schon ohne Umweg und Zeitverlust gezielt nach Objekten ohne dieses Erfordernis suchen.

Wenn die ausländische Immobilie als Investitions- bzw. Vorsorgeobjekt gedacht ist, sollten auch steuerliche Aspekte, sowohl bei Vermietung als auch bei einem späteren Verkauf mit Wertsteigerung genau überlegt werden. So gibt es in den U.S.A. Sondervorschriften für nichtansässige Verkäufer einer Liegenschaft, wonach der Käufer zunächst 10% vom Verkaufspreis (also nicht von meiner Werststeigerung!) einzubehalten und an die Finanzbehörde zu übermitteln hat. Diese wird dann bei Einlangen einer Steuererklärung mit der tatsächlich zu bezahlenden capital gains tax (die natürlich auch null betragen kann) verrechnet, was für den Verkäufer aber einen zusätzlichen versteckten Zeit- und Kostenfaktor bedeutet. Insbesondere im Steuerrecht, dass relativ häufigen Änderungen unterliegt, lassen sich gewisse Unwägbarkeiten längerfristig nicht vermeiden, daher ist hier eine regelmäßige Überprüfung der Situation anzuraten.

Bei aller gebotenen Vorsicht sollte sich der Interessent dennoch die Freude am Projekt Immobilienkauf in den USA. bewahren. Bei guter Planung und Beratung lässt sich das Ziel des eigenen Grund und Bodens overseas auch schon beim ersten Erwerb in der Regel ohne negative Überraschungen erreichen.

Marlene Rahmann

Bild: Marlene Rahmann

Mag. Christian Votava, LL.M., Solicitor, ist spezialisiert auf die Betreuung von intern. ‎Privatpersonen und Unternehmen: c.votava@northcote.at